Aus aktuellem Anlass möchte ich auf eine Situation hinweisen, die mich und meine über alles geliebte Papageiendame Lora betrifft.
Das ist der Artikel, der ursprünglich von dem Reporter der lokalen Nordsee-Zeitung eingereicht worden ist.
Sievern
Ein besonders schöner Vogel ist „Lora” auf den ersten Blick ja nicht gerade. Er sieht ziemlich „gerupft” aus und hat nur noch teilweise Federn am Körper. Dennoch ist dieser „Kongograupapagei” für Tierfreundin Waltraut Lang ein sehr geliebter Mitbewohner. Zum Haushalt gehört auch noch die Persermixkatze „Tosca”, die gleichermaßen gehegt und gepflegt wird und sich auch mit Lora gut verträgt.
Frau Lang ist u.a. Übersetzerin für Technisches Englisch und arbeitet von Zuhause aus. Deshalb ist sie immer für ihre beiden Lieblinge da. Mehrere Gedichte hat sie auch schon verfasst. Mit den Worten „Wir sind jetzt ein Dreimädelhaus” beschreibt Frau Lang die Situation, nachdem ihr Mann Anfang des Jahres viel zu früh verstorben ist.
Wegen Lora gibt es seit Monaten Stress mit dem Veterinäramt Cuxhaven. Seit Januar diesen Jahres waren Mitarbeiter dieser Behörde schon dreimal vor Ort und wollen dabei Mängel bei der Papageienhaltung festgestellt haben. Ein umfangreicher „Papierkrieg” zwischen Frau Lang und der Behörde hat sich inzwischen daraus entwickelt. Kosten sind auch schon entstanden.
In einem Schreiben an das Veterinäramt drückt Frau Lang ihre Empörung über das Verhalten der Mitarbeiter aus. „Ich bin fassungslos, was ich hier mit Ihrem Amt erleben muss. Als alles anfing, hatte ich gerade meinen Mann verloren und war gar nicht imstande, Ihrer Vertreterin verständlich zu machen, dass hier wohl ein großes Missverständnis vorliegt. Außerdem waren Sie unhöflich und nicht bereit, mir zuzuhören”.
Die Vorwürfe des Veterinäramtes beziehen sich auf die Größe der Voliere und allgemein darauf, dass Lora keinen Partner hat. Letzteres war aber genau der Grund, weshalb das Ehepaar Lang vor ca. fünf Jahren den Vogel überhaupt erworben hat. Die Vorbesitzer haben ihr diese „Psychose” des Papageis bestätigt. „Der Papagei Lora war beim Erwerb durch Frau Lang schon gerupft. Lora hat ein Problem mit anderen Artgenossen zu leben. Wir wollten sie mit unseren 20- jährigen Papagei vergesellschaften, doch Lora kommt mit anderen Vögeln nicht zurecht. Auf Grund dieser Situation haben wir Lora wieder verkauft. Wir haben ein sicheres Gefühl, dass Lora ein zufriedenes und glückliches Leben bei Frau Lang hat”. Das kann übrigens jeder feststellen, der sie einmal besucht. Ganz aktuell hat eine Tierärztin bestätigt, dass Lora gesund ist und gut gepflegt wird. Sie bewegt sich frei in der ganzen Wohnung, kann aber nicht fliegen weil sie ein „Rupfvogel” ist.
Eine der Auflagen des Veterinäramtes ist es, für Lora eine große Voliere zu bauen. Das macht Frau Lang jetzt, die Papageiendame bekommt ein eigenes Zimmer. Dass das völlig überflüssig ist wegen der Bewegungsfreiheit, die Lora schon jetzt genießt, sorgt bei Waltraut Lang für Kopfschütteln. Der Leiter des Veterinäramtes, verweist auf das laufende Verfahren. Da darin zwei „Vergesellschaftsversuche” gefordert werden, bestünde ja die Chance dass sich die Argumente der Halterin bestätigen würden und Lora weiterhin bei ihr bleiben könne.
http://waltrauts-bunte-lyrik-wiese.blogspot.de/ stn
Und das ist das, was letztendlich abgedruckt worden ist. Es fehlen Fakten und einige Aussagen sind schlichtweg falsch.
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Ich habe die EU-Vorschrift, dass man Papageien zu zweit halten muss, beim Kauf von Lora nicht gekannt. Und die Besuche waren auch nicht alle im Januar 2015, sondern am 16.1. (unbefugtes Betreten meines Grundstücks in meiner Abwesenheit und Fotos von der Terrasse aus), am 25.2.2015 (Die Mitarbeiterin war unhöflich, hat mich ausgelacht als ich in Tränen ausbrach, denn ich hatte doch gerade erst im September des vergangenen Jahres meinen Mann verloren und meine Lora und meine Tosca sind alles, was mir geblieben ist. Sie hörte mir überhaupt nicht zu, als ich zu erklären versuchte, dass der Käfig nur als Schlafplatz dient und wenn ich außer Haus bin. Sie saß zum Zeitpunkt des Besuchs im Käfig weil die Mitarbeiterin des Veterinäramtes mich beim Verlassen des Hauses angetroffen hatte) und am 24.8.2015 (erneutes unbefugtes Betreten meines Grundstücks in meiner Abwesenheit). Auf die Aufforderung zur Stellungnahme vom 9.9.2015 habe ich am 13.9.2015 über zwei Seiten Stellungnahme die ganze Situation erklärt und auch auf die Berechnungen der Niedersächsischen Obersten Naturschutzbehörde (in dunkelrot und Verdana; bearbeitet durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, 2008) auf Grundlage des Urteils OVG 3 G 1259/914 A 103/89 des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hingewiesen, in dem es heißt, dass die Anforderung in den Punkten 1 bis 4 der beschriebenen Haltungsanforderungen (z.B. 1 x 3 m Käfig) nicht für kranke oder verletzte Vögel gilt, sofern nach tierärztlichem Ermessen eine andere Haltung erforderlich ist.
Zitat:
"Einzeln gehaltene Papageien sind zu vergesellschaften, soweit sie sich nicht als unverträglich erwiesen haben. Müssen z.B. aus Gründen der Unverträglichkeit Papageien einzeln gehalten werden, muss als Ausgleich für soziale Kontakte mit Artgenossen eine täglich mehrstündige Beschäftigung mit dem Tier sichergestellt sein."
Dass meine Lora mit anderen Papageien unverträglich ist, habe ich von den Vorbesitzern bestätigt bekommen, dass meine Lora sich als unverträglich mit ihrem Papagei herausgestellt hat."
Ich arbeite von zuhause aus und meine Lora ist den ganzen Tag bei mir. Sie ist draußen mit mir im Garten, sitzt auf dem Kirschbaum und hat alle Freiheiten, die ich ihr geben kann. Wenn sie fliegen könnte und sich nicht immer selbst rupfen würde, dann dürfte sie sogar frei fliegen da ich weiß, dass sie immer wieder zu mir zurückkommen würde.
Mit dem Schreiben 'Tierschutzrechtliche Maßnahmen nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG); Ihre Papageienhaltung vom 22.10.2015 wurde auf mein Schreiben mit keinem Wort eingegangen, sondern mir wurde auf drei Seiten Paragraphen zitiert und ich musste auch noch die Kosten des Verfahren in Höhe von 60,63 Euro zahlen. Darauf habe ich kein Einspruchsrecht sondern nur die Möglichkeit des Klageweges, wobei die Klage in Stade eingereicht werden muss, was für mich ohne Auto sehr schwer ist. Die 60,63 habe ich unter Vorbehalt bezahlt.
Entgegen der Aussage in den oben zitierten Haltungsanforderungen schreiben sie, dass ein Graupapagei-Halter nicht in der Lage wäre, die hohen zeitlichen und funktionalen Ansprüche, die die Tiere an ihre Partner haben, zu erfüllen. Auch bei intensivster Beschäftigung kann der Halter einem einzeln gehaltenen Graupapagei den Partner nicht ersetzen. Hier widersprechen sie ganz klar dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht.
Ich habe meinen Mann an den Tod verloren und ich hatte gehofft, dass Begriffe wie 'Menschlichkeit' und 'Würde' auch Behördenmitarbeitern nicht unbekannt sind. Aber das scheint wohl nicht der Fall zu sein. Wie bereits oben erwähnt, hatte ich das Gefühl, als ob das der Mitarbeiterin vom Veterinäramt ziemlich egal war und meine emotionale Verfassung aufgrund des Todes meines Mannes hat diese sogar noch ausgenutzt und mich beschimpft und versucht, mir Angst zu machen.
Die ganze Sache ist von einem Nachbarn in Gang gesetzt worden, der nicht genannt werden muss. Hinzu kommt, dass es doch wohl üblich sein sollte, dass auch andere Nachbarn hierzu befragt werden. Das ist in diesem Fall absolut nicht geschehen. Man fragt sich warum?
Dies wird auch offensichtlich, wenn man mal Folgendes bedenkt: Der Zahlungsbescheid besagte, dass der Betrag innerhalb von 10 Tagen zu zahlen wäre (die 60,63 Euro), dazwischen lag ein Wochenende, und ich habe am 2. November gemäß dieser Vorgabe bezahlt. Am 3. November hatte ich per ganz normaler Post eine Mahnung im Haus, dass ich ja bis zum 2. nicht bezahlt hätte. Wir alle kennen den langen Weg, bevor eine Mahnung verschickt wird. Da gibt es auch noch Kulanzzeiträume zu bedenken. Es ist undenkbar, dass bereits am Tag nach dem Zahlungstermin eine Mahnung im Briefkasten ist. Was wird hier gespielt?
Um es ganz deutlich zu sagen, fühle ich mich hier verfolgt und der Behördenwillkür voll und ganz ausgeliefert. Ich kann und werde das nicht hinnehmen, denn eigentlich sollten wir doch ein Rechtsstaat sein.